Die AfD steht uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz. Muslime, die sich integrieren und unsere Grundordnung und die Grundrechte anerkennen, sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft.

In unserem säkularen Staat steht staatliches Recht über religiösen Geboten. Soweit der Islam einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, die Rechtsgrundsätze der Scharia auch in Deutschland durchsetzen will und unsere Rechtsordnung nicht voll anerkennt oder sogar bekämpft, ist er mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar und gefährdet den inneren Frieden.

Eine Kritik des Islams ist wie jede andere Religionskritik legitimiert durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Es ist inakzeptabel, die Kritik am Islam durch den Vorwurf der „Islamophobie“ oder des „Rassismus“ zu unterdrücken.

Jüdisches Leben wird in Deutschland nicht nur von Rechtsextremisten, sondern zunehmend auch von juden- und israelfeindlichen Muslimen bedroht. Angriffe auf Juden sowie antisemitische Beleidigungen müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden. Die Al-Quds-Tage in Berlin, wo Demonstranten die Zerstörung Israels fordern, sind dauerhaft zu verbieten.

Die vom Verfassungsschutz als sehr hoch eingeschätzte Terrorgefahr durch Dschihadisten ist eine ständige Bedrohung unseres Lebens und Friedens.

Die Bildung von „Parallelgesellschaften“, in denen muslimische „Friedensrichter“ die Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterlaufen, werden wir unterbinden. Rechtsgrundsätze der Scharia dürfen in keiner Weise Anwendung in der deutschen Rechtsprechung finden. Zudem muss der Machtanspruch großer Familienclans durch konsequenten Einsatz der Ermittlungsbehörden und des Strafrechts gebrochen werden. Kriminelle Clan-Mitglieder sind abzuschieben.

Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen in Deutschland durch islamische Staaten wollen wir gesetzlich verbieten. Die Kooperation deutscher Behörden mit der türkisch-islamischen Anstalt für Religion (DITIB), die Teil der türkischen Religionsbehörde ist, will die AfD beenden. Die Verleihung des Status als Körperschaft öffentlichen Rechts an islamische Organisationen lehnen wir ab.

Islamische Vereine, die sich gegen das Grundgesetz und die Völkerverständigung richten, wie z. B. die Muslimbruderschaft, müssen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz verboten werden. In Deutschland predigende Imame sollen sich zu unserer Verfassung bekennen und möglichst in deutscher Sprache predigen.

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