Die AfD lehnt die von der EU vorangetriebene Aufweichung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der Sozialpolitik ab.

Hunderttausende EU-Ausländer werden als Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geführt. Die AfD fordert, die nationalen Vorschriften zum Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende dahingehend abzuändern, dass ein Leistungsanspruch nur für solche EU-Ausländer besteht, die unter Aufnahme einer existenzsichernden Tätigkeit einreisten beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt begonnen und diese über einen angemessenen Zeitraum ausgeübt haben. Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Anschluss an eine existenzsichernde Tätigkeit bzw. über den Bezug von Arbeitslosengeld hinaus soll auf maximal ein Jahr begrenzt werden.

Ein stabiles, leistungsgerechtes Sozialsystem gehört in die nationale Verantwortung. Eine dauerhafte Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip auf EU-Ebene im Bereich der Sozialpolitik zugunsten von Mehrheitsentscheidungen  faktisch eine weitere Abgabe von Hoheitsrechten an die Europäische Union. Die AfD lehnt aus diesem Grund die von der EU vorangetriebene Aufweichung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der Sozialpolitik ab.
Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe werden je nach Wunsch des Berechtigten auch auf ausländische Konten überwiesen. Überzahlungen oder Fehlzahlungen können nur unter erschwerten Bedingungen zurückgeholt werden, wodurch dem deutschen Sozialsystem ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht. Dieser belastet jeden Steuerzahler und die Solidargemeinschaft zusätzlich. Deshalb fordert die AfD, Sozialleistungen nur noch auf inländische Konten zur Auszahlung zu bringen.
Leiharbeitnehmer werden vergleichbaren Stammarbeitnehmern hinsichtlich der Entlohnung ab dem ersten Arbeitstag mindestens gleichgestellt. Um dem erhöhten Kündigungsrisiko und der erwarteten Flexibilität der Leiharbeitnehmer Rechnung zu tragen, wird eine Flexibilitätsprämie eingeführt. Sie wird als prozentualer Aufschlag auf das maßgebliche Arbeitsentgelt geleistet. Die bisherige Möglichkeit der stufenweisen Heranführung des Entgeltes entfällt. Wirksam geschlossene (Branchen-) Zuschlagstarifverträge behalten bis zum vereinbarten Ablauf ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem Wesen der Sozialen Marktwirtschaft eng verbunden. Er korrigiert im Bereich der Entlohnung die Position der Niedriglohnempfänger als schwache Marktteilnehmer gegenüber den Interessen der Arbeitgeber als vergleichsweise starke Marktteilnehmer. Er schützt sie auch vor dem durch die derzeitige Massenmigration zu erwartenden Lohndruck. Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Mindestlöhne verhindern somit die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Kosten.
Ein Arbeitnehmer, der nach langen Jahren der Erwerbstätigkeit arbeitslos wird, hat im Regelfall nur Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld I. Anschließend erhält er Arbeitslosengeld II wie ein Arbeitsloser, der noch nie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Dies stellt eine Geringschätzung der langjährigen Beitragszahler dar. Die AfD setzt sich für eine Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in Abhängigkeit von der Dauer der Vorbeschäftigung ein. Der Selbstbehalt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II ist sanktionsfrei zu erhöhen. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, um unterschiedliche Erwerbsbiografien bei Arbeitslosigkeit auch differenziert zu behandeln.

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung soll abgesenkt werden, um die Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen und den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten. Dazu soll die Arbeitslosenversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden und der Kreis der Leistungsberechtigten strikt an dem Kreis der Beitragszahler ausgerichtet werden. Die Versicherten sollen beim Bezug des beitragsfinanzierten Arbeitslosengeldes I nicht mehr mit Sanktionen gegängelt werden.
Die AfD will eine „Aktivierende Grundsicherung“ als Alternative zum Arbeitslosengeld II (sogenanntes „Hartz IV“). Das erzielte Einkommen soll nicht wie bisher vollständig mit dem Unterstützungsbetrag verrechnet werden. Stattdessen verbleibt dem Erwerbstätigen stets ein spürbarer Anteil des eigenen Verdienstes. Dadurch entstehen Arbeitsanreize. Wer arbeitet, wird auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet, aber arbeitsfähig ist (Lohnabstandsgebot). Missbrauchsmöglichkeiten sind auszuschließen.
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Die AfD fordert, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Personalaufbau zu stärken, indem u. a. die Personalgewinnung über eine neue eigenständige zentrale Organisationseinheit organisiert und die Ausbildung der FKS-Mitarbeiter neu geordnet wird.

Das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit wurde bislang gesellschaftlich eher am Rande wahrgenommen. Die steigende Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen zeigt jedoch die mangelhafte Planung im sozialen Wohnungsbau, die ihre Ursache in der fehlenden konkreten Bedarfsermittlung hat. Die AfD fordert daher die sofortige Einführung einer bundesweiten zentralen Statistik zur Erfassung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit.
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung, Arbeitsplätze für behinderte Menschen vorzuhalten, ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen deutlich zu hoch. Um echte Teilhabe für behinderte Menschen am Arbeitsleben zu verwirklichen, fordert die AfD die Schaffung von Anreizen in Form eines Bonussystems für alle Arbeitgeber für die Einrichtung von mehr Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, gekoppelt mit einer fairen Entlohnung.
Menschen mit Behinderungen sollen in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen besser betreut werden. Dafür sollen die Voraussetzungen für eine soziale Assistenz geschaffen werden, wodurch dann auch die Angehörigen entlastet würden.
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