Bundesschiedsgericht

PRÄSIDENT

Dr. Peter Ditges

VIZEPRÄSIDENT

Petra Kasüschke

ERSATZSCHIEDSRICHTER

Roger Beckamp

1. KAMMER

Vorsitzender:
Simon Chilla
Beisitzer:
Markus Berthold
Beisitzer:
Roman Golombek

2. KAMMER

Vorsitzender:
Dr. Peter Ditges
Beisitzer:
Christian Hecht

Beisitzer:
Thomas Ruschin

3. KAMMER

Vorsitzender:
Dr. Christian Wirth

Beisitzer:
Dr. Gero Kollmer
Beisitzer:
Petra Kasüschke

Das Bundesschiedsgericht weist darauf hin, dass

1) gemäß der neuen Bundesschiedsgerichtsordnung einstweilige Anordnungen nur noch innerhalb eines laufenden Hauptsacheverfahrens beantragt und erlassen werden können (§ 20 Abs. 1 BSchGO 2016), sofern die erstinstanzliche Anhängigkeit der Sache erst am 1. Mai 2016 oder später erfolgt ist.

2) nach seiner ständigen Rechtsprechung die Papierform verfahrenseinleitender Schriftsätze gemäß §§ 10 Abs. 2, 22 Abs. 2  BSchGO sowohl in erster, als auch in zweiter Instanz nur durch per Post versandte Briefsendungen gewahrt wird, nicht aber durch lediglich mittels Telefax oder als Anhang (pdf-Datei o.ä.) einer E-Mail übermittelte Schriftstücke, auch wenn diese eine Unterschrift aufweisen.

3) Klagen vor den ordentlichen Gerichten keine aufschiebende Wirkung gegen Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts haben, sofern die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht ausdrücklich etwas anderslautendes anordnet.