Im Zentrum unseres Menschenbildes stehen Freiheit und Verantwortung. Wir gehen von der Befähigung und Bereitschaft jedes einzelnen aus, in Freiheit und Verantwortung sein Leben zu gestalten und seine Angelegenheiten und die seiner Familie zu besorgen. Gängelung und Indoktrination durch Staat oder gesellschaftliche Gruppen lehnen wir ab.

Die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz und der bürgerlichen Vertragsfreiheit gehören zu den großen zivilisatorischen Errungenschaften Europas.  Während des weitaus größten Teils der Menschheitsgeschichte gehörte es zur unhinterfragten Normalität, dass Menschen durch Geburt oder Stand ungleich und in ihrer rechtlichen Selbstbestimmung beschränkt waren, bis hin zum Extrem der Rechtlosigkeit in Form von Leibeigenschaft oder Sklaverei. Erst die christliche und humanistische Kultur der europäischen Völker brachte die vorgenannten Prinzipien hervor und verwirklichte sie in einem jahrhundertelangen Prozess. In den letzten Jahrzehnten ist erschreckenderweise eine Abkehr von diesen europäischen Grundwerten zu verzeichnen. Diesem zivilisatorischen Rückschritt gilt es entgegenzutreten.

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: ,,Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Diese Sätze haben einen klaren und guten Sinn. Das Recht, nicht vom Staat aufgrund des eigenen Geschlechts benachteiligt zu werden, ist ein individuellesMenschenrecht. Es kommt jedem Menschen in gleicher Weise zu.

Manche Juristen vertreten die falsche These, Artikel 3 GG erlaube es dem Staat, einzelne Menschen ,,stellvertretend“ für ihr jeweiliges Geschlecht zu bevorzugen oder zu benachteiligen, um die als Kollektive vorgestellten Geschlechter ,,gleichzustellen“. Jedoch kann es in einem freiheitlichen Rechtsstaat niemals legitimes Ziel staatlichen Handelns sein, in willkürlich abgegrenzten gesellschaftlichen Teilbereichen eine ebenso willkürlich festgesetzte ,,Geschlechterquote“ zu  erzwingen. Genauso wenig kann eine gesetzlich vorgeschriebene Ungleichbehandlung ein Mittel zur Verwirklichung von Gleichberechtigung sein. Gesetze,die solches vorschreiben, sind verfassungswidrig und abzulehnen. Die AfD wird sich im Deutschen Bundestag für ihre Aufhebung einsetzen.

Die Alternative für Deutschland tritt für die Bewahrung bzw. Wiederherstellung der bürgerlichen Selbstbestimmung im Zivilrechtsverkehr ein. Deshalb lehnen wir sog. ,Antidiskriminierungsgesetze‘ ab. Zentraler Grundwert einer freiheitlichen Zivilrechtsordnung ist die Vertragsabschlussfreiheit, also die Freiheit jedes Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, ob er mit einem anderen Bürger in rechtliche Beziehungen treten will oder nicht.

Unter dem Einfluss der Europäischen Union wird dieses fundamentale Prinzip der Privatautonomie in der deutschen Gesetzgebung Schritt für Schritt zerstört. In einer freiheitlichen Grundordnung ist der Staat in seinem Handeln gegenüber dem Bürger der Pflicht zur Gleichbehandlung unterworfen, der Bürger selbst jedoch ist in der Gestaltung seiner privaten Rechtsverhältnisse frei. Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat und Gesellschaft beschädigt die  freiheitliche Natur der Rechtsordnung und öffnet Tür und Tor für eine in letzter Konsequenz totalitäre Herrschaftsordnung.

Die AfD wird sich im Deutschen Bundestag gegen diese Entwicklung und für die Bewahrung einer freiheitlichen Privatrechtsordnung einsetzen.

Die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau hat mit der vom Parteienkartell propagierten Gleichstellung und Gleichmacherei nichts zu tun.

Die AfD lehnt jede Art von Quoten ab. Sie sind leistungsfeindlich, ungerecht und stellen eine verfassungswidrige Diskriminierung derer dar, die nicht in den Genuss der Quote kommen.

Eingriffe in die Privatsphäre durch monopolistische, datengetriebene Großkonzerne, Behörden und Geheimdienste überschreiten zum Teil deutlich die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte. Dieser Gefährdung unserer Freiheit wollen wir entgegenwirken, den Bürgern ihre informationelle Selbstbestimmung zurückgeben und diese verfassungsrechtlich stärken.

Die totalitären Tendenzen haben auch in Deutschland ein demokratiegefährdendes Maß angenommen. Die verfassungswidrige Grenzöffnung und die massiven
Grundrechtseinschränkungen im Namen der Corona-Krise waren die bisherigen Höhepunkte im täglichen Bruch von Recht und Verfassung durch Regierungspolitiker.

Die Mainstream-Medien haben ihre elementare Aufgabe als vierte Gewalt aufgegeben und kritisch-objektive Berichterstattung gegen Regierungslobhudelei getauscht. So bleiben oftmals nur noch alternative Medien und Whistleblower zur Aufdeckung und Offenlegung regierungsamtlichen Unrechts. Aus diesem Grund sind anonyme Hinweisgeber zur Aufdeckung von Korruption, Machtmissbrauch und anderen Straftaten in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen unverzichtbar. Die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz ist unzureichend.

Wir fordern ein einheitliches deutsches Gesetz mit verständlichen klaren Regeln sowie eine entsprechende Anpassung des Beamtenrechts. Wichtige Bestandteile eines solchen Gesetzes sind für uns vorgeschriebene interne Whistleblower-Kanäle und alternative externe Meldemöglichkeiten bei einer unabhängigen, selbstständigen Behörde sowie der vollumfängliche Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien, inklusive einer gesetzlich garantierten  Vertraulichkeit.

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