Bundesrechnungsprüfer

Kassen- und Rechnungsprüfungen sind Bestandteil des internen Kontrollsystems einer Organisation. Durch die regelmäßigen Überprüfungen werden die Integrität unserer Partei und das Vertrauen der Mitglieder in ihren jeweiligen Vorstand gewährleistet. Die Ergebnisse der Prüfungen bilden eine Entscheidungsgrundlage vor allem für Parteitage und Mitgliederversammlungen, welche über die Entlastungen des jeweiligen Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entscheiden haben.

§ 13 Absatz (1) + (2) der Finanz- und Beitragsordnung der Alternative für Deutschland gibt hierzu folgendes vor:
Der Bundesverband, die Landesverbände und die nachgeordneten Gliederungen sind verpflichtet, die Buchführung, die Kasse und das Rechnungswesen durch satzungsgemäß bestellte Rechnungsprüfer entsprechend § 9 Absatz 5 des Parteiengesetzes prüfen zu lassen. Zum Rechnungsprüfer kann nur bestellt werden, wer Mitglied der Partei ist. Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand des Verbandes, den zu prüfen sie bestellt worden sind, nicht angehören und dürfen in keinem Dienstverhältnis zur prüfenden Gliederung oder einer ihrer Untergliederungen stehen.

§ 9 Absatz (5) Parteiengesetz besagt außerdem:
Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und fasst über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.
Darauf baut der § 11 Absatz (7) unserer Bundessatzung auf:

Der Bundesparteitag nimmt jährlich den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstands entgegen. Der finanzielle Teil des Berichts ist durch die gewählten Rechnungsprüfer zu überprüfen und das Ergebnis dem Parteitag vorzutragen. Dieser entscheidet anschließend über die Entlastung des Bundesvorstands. Der finanzielle Teil des Tätigkeitsberichts ist mit der Einladung zum Bundesparteitag zu übersenden.

Die Prüfung der Rechenschaftsberichte ist dagegen den bestellten Wirtschaftsprüfern vorbehalten, siehe hierzu § 13 Absatz (3) Finanz- und Beitragsordnung unserer Partei:

Der Bundesverband und die Landesverbände bestellen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung ihrer Rechenschaftsberichte gemäß §§ 23 Absatz 2 Satz 1 und 29 bis 31 des Parteiengesetzes.

Weitere Rechtsgrundlagen und Informationen liefert die auf dieser Seite hier veröffentlichte „Richtlinie zur Rechnungsprüfung der Alternative für Deutschland“, welche die Aufgaben und Arbeitsweise der Rechnungsprüfer unserer Partei regelt.

Die Wahl der Bundessrechnungsprüfer ist wiederum in 11 Absatz (15) Bundessatzung geregelt:
Der Bundesparteitag wählt Schiedsrichter und Rechnungsprüfer für eine personenbezogene Amtsdauer von jeweils zwei Jahren. Absatz 14 Satz 2 gilt entsprechend. Diese Wahlen können offen erfolgen, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.

Der 14. Bundesparteitag der AfD hat am 28. Juli 2023 in Magdeburg folgende sechs Bundessrechnungsprüfer für eine Amtsdauer von zwei Jahren neu gewählt (alphabetisch geordnet):

• Alexander Arpaschi (LV Baden-Württemberg),
• Eberhard Brett (LV Baden-Württemberg),
• Lukas Katheder (LV Bayern),
• Wolfgang Lippmann (LV Baden-Württemberg),
• Sascha Schlösser (LV Thüringen),
• Alexander Wiesner (LV Sachsen)

Richtlinie zur Rechnungsprüfung der Alternative für Deutschland

Die Richtlinie regelt die Aufgaben und Arbeitsweise aller Rechnungsprüfer unserer Partei und kann hier heruntergeladen werden.