Human und rational handeln – Deutschland schützen

Noch nie gab es global mehr Flüchtlinge als in den letzten Jahren. Neben kriegerischen Auseinandersetzungen und staatlichen Verfolgungshandlungen spielt insbesondere das enorme Bevölkerungswachstum auf dem afrikanischen Kontinent eine überragende Rolle. Da dies mit Armut und dem Kampf ums tägliche Überleben verbunden ist, wächst der Migrationsdruck auf Europa in besonderer Weise. Entgegen der Intention des UN-Migrationspakts kann dieses globale Problem nicht durch Migration gelöst werden. Selbst kleinere Teile dieser Entwicklung, die sich in Millionen von Menschen  ausdrücken lassen, können weder ökonomisch, noch sozial- und integrationspolitisch in Europa aufgefangen werden. Deutschland und die anderen europäischen Länder würden destabilisiert, ohne dass ein wirkungsvoller Beitrag zur Lösung des globalen Problems geleistet wird.

Das derzeitige Asylsystem ist dysfunktional und gleicht einer Lotterie. Finanzielle Fehlanreize und unterlassene Abschiebungen führen zu illegaler  Migration, Schleuserkriminalität und zahlreichen Todesopfern im Mittelmeer. Die meisten dieser Migranten begeben sich in der Hoffnung auf ein besseres Leben auf den Weg nach Europa. Die Hilfe für Menschen in Not muss jedoch von der Aufnahme in Deutschland entkoppelt und in den Krisenregionen selbst geleistet werden, wo dies weit effektiver ist und viel mehr wirklich Hilfsbedürftige erreicht.
Die desaströsen Folgen der unregulierten Massenzuwanderung seit 2015 sind unübersehbar und verschärfen sich weiter: überproportionale Zuwandererkriminalität, Terroranschläge und islamischer Separatismus belegen dies ebenso wie dreistellige Milliardenkosten, Wohnraummangel und die hohe Arbeitslosigkeit unter den Zuwanderern. Erfolgreiche Integration kann und wird so nicht gelingen.

Unsere Lösung: Ein Schutzsystem des 21. Jahrhunderts in Anlehnung an das australische Modell.

Eine existentielle Frage wie die Zuwanderung muss in demokratischer Selbstbestimmung auf nationaler Ebene entschieden werden. Unser Modell für das 21. Jahrhundert hat neben der Ablösung der überholten internationalen Regelwerke, wie der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, folgende  Kernpunkte:

  • Fokus auf humanitäre Hilfe in Krisenregionen selbst (intrakontinentale Fluchtalternativen)
  • Zurückweisung von Asylsuchenden bei Einreise an der Grenze gemäß Art. 16a Abs. 2 S. 1 GG
  • Ausschließlich qualifizierte Einwanderung nach japanischem Vorbild
  • Humanitäre Aufnahme nur für vom Bundestag ausgewählte, besonders schutzbedürftige Personen, für deren Auswahl ein mit der deutschen Werte- und Gesellschaftsordnung vereinbarer kultureller und religiöser Hintergrund ein wichtiges Kriterium ist.

Solange ein dauerhafter und wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen fehlt und die untaugliche überstaatliche Rechtslage fortbesteht, muss Deutschland die Kontrolle der Grenzen und die Unterbindung illegaler Grenzüberschreitungen selbst in die Hand nehmen.

Wir fordern daher:

  • Einreisen darf künftig nur noch, wem dies erlaubt ist. Zurückweisungen an der Grenze müssen wieder als selbstverständliches Recht souveräner Staaten aufgefasst werden.
  • Die Grenzen müssen zur Abwehr unerlaubter Zuwanderung und zur Kriminalitätsbekämpfung mit einer modernen und wirksamen Sicherung ausgestattet werden. Dabei muss grenzüberschreitender Pendler-, Urlaubs- und Warenverkehr ohne unzumutbare Einschränkungen gewährleistet sein.
  • Um die „Grüne Grenze“ mit derselben Effektivität überwachen zu können, wird ein umfassendes und modernes Grenzsicherungskonzept erarbeitet. Hierzu können auch physische Barrieren wie z. B. Grenzzäune zur Sicherung der Staatsgrenzen gehören.

Seit 2015 trägt Deutschland die Hauptlast der illegalen Zuwanderung nach Europa, verursacht durch eine Vielzahl selbstverschuldeter Ursachen. Die AfD hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse im Asylverfahren erarbeitet und wird dessen Umsetzung konsequent einfordern:

1. Keine pauschalen Zuwanderungskontingente und Umverteilungsquoten, egal ob im nationalstaatlichen, europäischen oder außereuropäischen Rahmen (z. B. Resettlement).
2. Keine Aufnahme von Migranten im Rahmen einer „europäischen Lösung“, die durch Missbrauch der Seenotrettung nach Europa gelangen. Vielmehr muss gemäß dem internationalen Seerecht grundsätzlich eine Ausschiffung der Betroffenen am nächstgelegenen geeigneten Seehafen erfolgen. Die heute praktizierte Form der Seenotrettung wirkt häu- fig als tödlich endender Pull-Faktor.
3. Beantragung von Asyl und Eröffnung des Antragsverfahrens nur bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit.
4. Strenge Bestrafung von Falschangaben im Asylverfahren.
5. Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsstaaten.
6. Bekämpfung des Missbrauchs legal erteilter Visa zum Zweck der Asylantragstellung;
7. Verlust des Schutzstatus nach Reisen von Asylberechtigten in ihr Herkunftsland. Wer sein „Verfolgerland“ besucht hat, ist beim Versuch der Wiedereinreise an der deutschen Grenze zurückzuweisen.
8. Ablehnung jeglichen Familiennachzuges für Flüchtlinge.
9. Abschaffung des „Spurwechsels“ abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber. Keine Belohnung für illegale Einreise und Verweigerung der Ausreise.
10. Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylbewerber erst nach 10 Jahren.
11. Beendigung des Wildwuchses bei der Asylverfahrensberatung und –betreuung. Die „Beratung und Betreuung“ erfolgt meist durch nichtstaatliche, freie Träger, die ein finanzielles Interesse an steigenden Flüchtlingszahlen und am Verbleib möglichst vieler Abgelehnter haben. Diese Organisationen zählen zur „Asyl-Industrie“, die sich am Asylsystem bereichert. Aus Verfahrens- und Rückkehrberatung wird nahezu immer eine Verweigerungs- und Bleibeberatung. Verfahrensberatung darf nur noch nach § 12 a Asylgesetz und nur durch staatliche Stellen erfolgen.
12. Keine Arbeitserlaubnis mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber.
13. Jährliche Prüfung des Fortbestands von Asylgründen über zehn Jahre, da Asyl ein Recht auf Zeit ist und keine Anwartschaft auf dauerhafte Einwanderung begründet.
14. Ausnahmslose Abschiebung von Gefährdern und Straftätern, auch nach Afghanistan, Irak und Syrien.
15. Rückkehrpflichtige sollen eine handwerklich-praktische Grundausbildung erhalten können, die sie zum Wiederaufbau ihrer Heimat und zur dortigen Existenzgründung befähigt („fit for return“).

Die unterlassene Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit: Sie ist Ausdruck fortgesetzten Staatsversagens. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist dabei kontinuierlich gestiegen und hat im zweiten Quartal 2021 die Zahl von ca. 300.000 Personen erreicht – während die Zahl freiwilliger Ausreisen und erfolgreicher Abschiebungen kontinuierlich sinkt.

Die Politik hat vor der Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen, kapituliert – getrieben von einer mächtigen Anti-Abschiebe-Industrie. Es ist zynisch und inhuman, Menschen mit der faktischen Garantie auf dauerhaften Verbleib im „reichen” Deutschland anzulocken und dabei deren möglichen Tod im Mittelmeer in Kauf zu nehmen.

Freiwillige Rückkehr ist einer Abschiebung aus finanziellen, organisatorischen und humanitären Gründen immer vorzuziehen, weshalb  Rückkehrbereitschaft deutlich mehr als bisher gefördert werden muss.

Die AfD fordert daher zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände:

1. Eine Abschiebeoffensive zum Abbau des Überhangs an Ausreisepflichtigen.
2. Eine nationale und eine supranationale „Remigrationsagenda“ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz „Hilfe vor Ort“.
3. Keine Duldungen mehr, sondern Bescheinigungen über die Ausreisepflicht.
4. Zuständigkeitsübertragung für den Vollzug von Abschiebungen an die Bundespolizei und deren entsprechende Ausstattung mit Personal und Kompetenzen.
5. Verhinderung von Abschiebungen zu Straftatbestand erklären.
6. Nutzung freier Platzkapazitäten bei Transportflügen der Bundeswehr, um die Anzahl der Abschiebungen zu erhöhen.
7. Aufhebung der Kirchenasyl-Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kirchen unter Missbrauch des Kirchenasyls die Fristen für Abschiebungen in EU-Länder aushebeln.

Im internationalen Vergleich sind die Leistungen Deutschlands für Asylbewerber sehr hoch. Anerkannte erwartet eine lebenslängliche materielle Absicherung. Die Mittel dafür werden aufgebracht von Steuerzahlern, die schwer dafür arbeiten müssen, aber keine Wirtschaftsflüchtlinge eingeladen haben.

Die Großzügigkeit des deutschen Staates verursacht eine erhebliche Sogwirkung, die zum Tod vieler Menschen führt. Die Bundesregierung lädt damit schwere moralische Schuld auf sich.

Die Asylanerkennung führt zu einer sofortigen Gleichstellung in allen sozialen Sicherungssystemen, ohne jede vorangegangene Teilnahme am  Solidarsystem. Das ist sozial ungerecht.

Die AfD fordert daher zur Senkung von Anreizen und zur Wahrung der sozialen Gerechtigkeit:

  • Sozialleistungen für Asylbewerber und Ausreisepflichtige sind ausnahmslos als Sachleistungen zu erbringen.
  • Asylanerkennung darf nicht länger den automatischen, sofortigen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Anspruch auf alle Leistungen des Wohlfahrtsstaates bedeuten. Nach österreichischem Vorbild könnte eine Leistungsgewährung in voller Höhe auch vom Erreichen guter Sprachkenntnisse abhängig gemacht werden.
  • Eines der Hauptmotive für die gegenwärtige Massenmigration nach Deutschland und Europa ist die Möglichkeit von Migranten, in Deutschland bezogene Transferleistungen und auch legal oder illegal verdientes Geld zurück in ihre Heimatländer zu überweisen. Um diesen Migrationsanreiz zu beseitigen, befürworten wir die Einführung einer Steuer auf Rücküberweisungen, die den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verlassen.
Hilfe vor Ort hat für die AfD höchste Priorität. Ihr ist absoluter Vorrang zu geben vor einer Aufnahme von Asylbewerbern in Deutschland. Zugleich werden damit wichtige Fluchtgründe abgebaut. Ein Teil der im Rahmen der Asylpolitik eingesetzten zweistelligen Milliardensummen kann heimatnah eine vielfache Wirkung entfalten und so helfen, den Migrationsdruck auch nachhaltig zu senken.

Die zuwanderungspolitische Souveränität Deutschlands ist schon heute nicht mehr gegeben. Hauptgrund hierfür ist eine weitreichende Abgabe von Hoheitsrechten an die EU und der Beitritt zu internationalen Vereinbarungen, die allesamt eine linksextreme „One-world-Utopie“
verfolgen.

Die AfD stellt sich dem entgegen. Sie tritt für die Rückgabe der Hoheitsrechte zur Rechtssetzung von Asyl und Zuwanderung ein und schlägt dafür die folgenden Maßnahmen vor:

  • Die Vergemeinschaftung des Aufenthalts- und Asylrechts wird rückgängig gemacht. Die europäische Grenzsicherung verbleibt dabei in europäischer Verantwortung (Frontex) parallel zur nationalstaatlichen Verantwortung für die eigene Grenzsicherung.
  • Deutschland kündigt unverzüglich den UN-Migrationspakt und den UN-Flüchtlingspakt auf, da diese trotz ihrer angeblichen Unverbindlichkeit in nationales Recht eingehen werden.
  • Der neue, von der Europäischen Kommission angestrebte EU-Migrationspakt soll verhindert werden bzw. der Beitritt Deutschlands unterbleiben.
  • Kein „Gemeinsames europäisches Asylsystem“ (GEAS) mit von der EU festgelegten Aufnahmequoten für Flüchtlinge.
Das aktuelle Einwanderungssystem schadet Deutschland kulturell sowie wirtschaftlich und ist dringend reformbedürftig. Die AfD bekennt sich dazu,die kulturelle Identität Deutschlands zu wahren.

Vorbild einer identitätswahrenden Migrationspolitik können für Deutschland nicht klassische Einwanderungsländer von der Größe Kanadas oder Australiens sein, sondern eher Länder wie Japan, die eine ihrer Landesstruktur entsprechende Begrenzung und Steuerung der Migration verfolgen.

Durch Lockdown-Krise, Automatisierung und Digitalisierung sind die Zeiten rekordhoher Beschäftigung absehbar vorbei. Massenmigration erzeugt Lohndruck bis in die Mittelschicht hinein und führt zu Konkurrenz um Sozialleistungen.

Wir fordern die Ausarbeitung eines umfassenden migrationspolitischen Ansatzes nach japanischem Vorbild mit dem Primärziel der Interessenwahrung der Deutschen und bereits zugewanderter Bürger, die sich zur kulturellen Identität Deutschlands bekennen.

Die Behauptung einiger Wirtschaftsverbände und Lobbyisten, in Deutschland herrsche Fachkräftemangel und damit ein Bedarf an qualifizierter Einwanderung, dient nur vordergründig dem Gemeinwohl und darf deshalb nicht maßgeblich sein. Der schädliche Einfluss wirtschaftlicher  Partikularinteressen oder gar damit kaschierter antideutscher Ressentiments muss beendet werden.

Bei der Integration sehen wir Zuwanderer und Personen, denen wir einen vorübergehenden Schutz gewähren, in der Pflicht. Integration gelingt nur, wenn die Regeln, Traditionen und Werte unserer Gesellschaft akzeptiert werden. Unverzichtbar ist der Erwerb der deutschen Sprache.

Die AfD fordert:

  • Bei qualifizierten Zuwanderern setzen wir eine intensive Integrationsbereitschaft voraus. Der Fokus muss auf dem Spracherwerb liegen, den wir bis zum Niveau B2 unterstützen wollen.
  • Integrationsprojekte sind einer staatlichen Evaluations- und Erfolgsprüfung zu unterziehen. Das Profitgeschäft von NGOs und Wohlfahrtsverbänden ist zu beenden. Bevorzugung von Migranten in Form einer Quotierung, unter Missachtung des Leistungsprinzips, muss ausgeschlossen werden. Abstriche hinsichtlich der Anforderungen bei der Ausbildung oder bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst lehnen wir ab.
  • Die AfD verlangt, dass das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen im Öffentlichen Dienst generell nicht gestattet und in öffentlichen Schulen weder von Lehrerinnen noch Schülerinnen getragen wird. Dies betrachten wir als eine der wichtigsten Bedingungen für eine gelingende Integration. Das Kopftuchverbot trägt zur Wahrung des Schulfriedens bei und ermöglicht jungen Mädchen eine freie Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung.
Das Geburtsortprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip zurückkehren, wie es bis zum Jahr 2000 galt. Die Anforderungen – besonders auch in zeitlicher Hinsicht – für eine Ermessenseinbürgerung müssen erheblich steigen und einen Anspruch auf Einbürgerung darf es nicht mehr geben. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll als Erfolg eigener Anstrengung erlebt werden und die Betroffenen mit Stolz erfüllen können.
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