Berlin, 9. Juli 2021. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am 30. Juni 2021 zusammen mit weiteren Mitgliedern der Bundesregierung eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts zu einem gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt empfangen. Zur Delegation gehörte u.a. auch die Vorsitzende des Zweiten Senats. Bei diesem sind aktuell unter anderem zwei Organklagen der AfD gegen die Kanzlerin und die Bundesregierung anhängig. Über beide Klagen soll am 21. Juli 2021 in Karlsruhe mündlich verhandelt werden.
Dass sich die Vorsitzende des Zweiten Senats und wohl auch weitere Richter desselben drei Wochen vor dieser mündlichen Verhandlung mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können. Der AfD-Bundesvorstand verneint das und hat durch seinen Prozessbevollmächtigten deshalb heute einen Befangenheitsantrag gestellt.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher, erklärt dazu:

„Wenn sich Verfassungsrichter drei Wochen vor einer entscheidenden mündlichen Verhandlung von Verfahrensbeteiligten einladen lassen, dann weckt dies gravierende Zweifel an deren Unparteilichkeit. In einem Prozess gegen Verfassungsorgane gilt dies ganz besonders. Denn in verfassungsrechtlichen Verfahren gilt bezüglich der Unparteilichkeit der Richter ein besonders strenger Maßstab, weil ja das Bundesverfassungsgericht abschließend und ohne Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Rechtsmittel einlegen könnte, entscheidet.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts müssten diesen Maßstab eigentlich kennen. Dass sie sich trotzdem von der Kanzlerin haben einladen lassen, lässt die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit nicht gerade geringer werden – im Gegenteil. Zumal auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Harbarth, ein langjähriger politischer Weggefährte Merkels ist.

Genau deshalb haben wir heute einen Befangenheitsantrag gestellt. Denn gerade in einem Prozess, in dem es darum geht, ob die Kanzlerin die ihr als Verfassungsorgan obliegende Neutralitätspflicht verletzt hat, indem sie öffentlich und bei einem Staatsbesuch in Südafrika forderte, die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens rückgängig zu machen, darf es keine Befürchtungen geben, dass die zuständigen Richter womöglich voreingenommen sein könnten. Andernfalls würde das Vertrauen in unsere Verfassungsorgane gleich doppelt Schaden nehmen.“

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