Berlin, 20. März 2020. Die Zeiten der Corona-Krise belasten viele Bürger Deutschlands; auch finanzielle Sorgen sind enorm. Daher ist es notwendig, dass der Staat Maßnahmen trifft, die eine Entlastung der Bürger herbeiführen. Neben Steuersenkungen und anderen Erleichterungen ist dabei insbesondere an eine Aussetzung des Rundfunkbeitrages zu denken.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender, macht deutlich, dass ein Aussetzen des Rundfunkbeitrages ein wichtiges Zeichen für die Menschen wäre. Da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) auch eine Reduzierung des Beitrages auf ein Drittel für behinderte Menschen vorsähe, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, sei es nur folgerichtig, dass ein Beitrag insgesamt nicht mehr erhoben werden könne, wenn keine öffentlichen Veranstaltungen mehr stattfinden würden, wie es derzeit der Fall ist.

„Auch wenn der Beitrag von 17,50 Euro monatlich die finanziellen Leiden der Menschen nicht entscheidend lindern können wird, so wäre es doch ein wichtiges Zeichen, auf den Einzug der Gebühr zu verzichten und so zu verdeutlichen, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Einschnitten bereit ist, die bereits jetzt weite Teile der Bevölkerung treffen und zukünftig treffen werden. Einsparpotential ist in erheblichem Umfange vorhanden. So sollte sich der Rundfunk während der Krise auf sein Kerngeschäft, also Nachrichten, Bildung und Kultur beschränken und teure Produktionen im Bereich von einfachster Unterhaltung oder schlichten Serien oder Krimis aussetzen“, so Brandner abschließend.

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