Berlin, 13. März 2020. Zur Einstufung des sogenannten Flügels als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz erklärt der Leiter der Arbeitsgruppe Verfassungsschutz und Bundestagsabgeordnete der AfD, Dr. Roland Hartwig:

„Seit Januar 2019 beobachtet der Verfassungsschutz den sogenannten Flügel der AfD als Verdachtsfall. Schon die damals gegebene Begründung erwies sich als haltlos. Es wurde deutlich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz damit unter seinem neuen Leiter Thomas Haldenwang in erster Linie interessengeleitete Politikansätze verfolgte. Mit seiner eigentlichen Aufgabe, die Verfassung zu schützen, hatte das nicht mehr viel zu tun.

In der Pressekonferenz am 12.03. wurde offensichtlich, dass Herr Haldenwang, der erneut wie ein Politiker und nicht wie ein neutraler Behördenchef auftrat, als Ergebnis dieser Beobachtung nichts vorzuweisen hatte. Er wiederholte seine bereits bekannten unzutreffenden Vorwürfe und griff erneut politische Positionen des Flügels an, die sich eindeutig im Rahmen der Verfassung bewegen.

Doch statt die Beobachtung daraufhin einzustellen, stufte er den Flügel als ‚erwiesen rechtsextrem‘ ein. Die schon vor einem Jahr aufkommende Befürchtung, dass sich das Amt unter Haldenwang politisch instrumentalisieren lassen könnte, hat sich damit vollumfänglich bestätigt.

Damit sind wir leider gezwungen, Herrn Haldenwang erneut gerichtlich in seine Schranken verweisen zu lassen. Wir werden deshalb die bereits erhobenen Klagen gegen die Beobachtung und eine zu befürchtende Nennung in den Verfassungsschutzberichten entsprechend ergänzen.

Ein Verfassungsschutz, der rechtswidrig eine demokratische Oppositionspartei angreift und diffamiert, stellt selbst eine Gefahr für unsere Verfassung dar.“

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