Berlin, 5. Mai 2021. Bundeskanzlerin Merkel plant, das sogenannte „Klimaschutzgesetz“ schnellstmöglich zu verschärfen. Laut Medienberichten will sie noch in dieser Wahlperiode „Pflöcke einschlagen“. Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem über das Jahr 2030 hinaus „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion“ verlangt werden.

Dazu Jörg Meuthen, Bundessprecher:

„Nach dem Corona-Desaster wird Deutschland sehenden Auges in die nächste, noch schlimmere Krise gesteuert. Bereits die alten „Klimaziele“ und die damit verbundene Energiewende bescherten Deutschland die weltweit höchsten Energiepreise. Der Bericht des Bundesrechnungshofes vom 30. März liest sich wie ein einziger Alarmruf: Privathaushalte und Unternehmen drohen finanziell überfordert zu werden, Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit seien gefährdet. Statt gegenzusteuern, legt die Kanzlerin nun noch einmal nach.

Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, bezahlbare Energie – das alles steht zur Disposition. Die beginnende Diskussion um einen ‚Klimalockdown‘ lässt zudem befürchten, dass dies ebenso für die demokratischen Spielregeln gilt. Grundrechte werden auf unbestimmte Zeit einkassiert – alles für einen vermeintlich höheren Zweck: Um die Erde vor der Überhitzung zu retten, wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung zum zweitrangigen Gut herabgestuft. Der Corona-Lockdown hat die Blaupause geliefert.

Eines wird immer deutlicher: Für Augenmaß, Vernunft, Normalität und ein kompromissloses Bekenntnis zum Grundgesetz steht allein die AfD.“

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