Jörg Meuthen: Die Urteilsbegründung der Klageabweisung überzeugt in keinem Punkt

Berlin, 10. Januar 2020. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage der AfD gegen einen Sanktionsbescheid der Bundestagsverwaltung abgewiesen.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Die Unsicherheit des Verwaltungsgerichts in der Beurteilung des Sachverhalts war durch die gesamte Verhandlung spürbar und spiegelt sich nun auch in der Urteilsbegründung, die in keinem Punkt überzeugt, deutlich wider. Die AfD wird das Urteil nun zunächst sorgfältig prüfen und dann absehbar in die vom Gericht zugelassene Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gehen.“

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2020-01-10T12:37:27+01:0010. Januar 2020|

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