Berlin, 29. September 2020. Rundfunkbeitrag ist Zwangsbeitrag.

Im Streit darüber, ob Bürger den Rundfunkbeitrag in bar zahlen dürfen, hat ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) klargestellt, dass in der Regel eine Pflicht zur Annahme von Bargeld besteht. Diese Pflicht könne nur in Ausnahmen durch den Gesetzgeber begrenzt werden, die Satzung einer Rundfunkanstalt sei dafür jedenfalls nicht ausreichend.

Die AfD hatte deshalb bereits in der Vergangenheit dazu aufgerufen, Daueraufträge bzw. Einzugsermächtigungen zu widerrufen und auf Barzahlung zu bestehen. Dazu wurde auf der Internetpräsenz der Bundespartei eine Unterseite mit den entsprechenden Formularen eingerichtet, die unter afd.de/gez zu erreichen ist und sehr gut angenommen wurde.“

Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstands:

„Wir begrüßen die Einschätzung des Gutachters ausdrücklich und hoffen, dass der EuGH in seinem Urteil dieser folgen wird. Wir sehen darin eine Stärkung der Rechte der Bürger und Zwangsbeitragszahler. Wir hoffen, dass möglichst viele Bürger diese Freiheit in Anspruch nehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht.“

Paul weiter: „Auch wenn die Entscheidungshoheit In letzter Konsequenz beim Bundesverwaltungsgericht liegt, fühlen wir uns in unserer kritischen Haltung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigt. Die GEZ muss offenkundig Bargeld annehmen, Bange machen gilt nicht.

Natürlich ist das Bestehen auf Barzahlung auch eine Form des legitimen Protestes gegen die anstehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags und die politisch tendenziöse, links gefärbte und regierungsnahe Berichterstattung von ARD, ZDF und Co. Es gibt eine immer größer werdende Zahl von Bürgern, die die Öffentlich-Rechtlichen grundsätzlich kritisch sehen und sich eine Reform samt Ausstieg aus der Zwangsfinanzierung wünschen. Sie werden nur von der AfD vertreten.“

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