Berlin, 13.03.2024. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das Berufungsverfahren gegen die Hochstufung zum Verdachtsfall der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vertagt.

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister der AfD und Mitglied im Sächsischen Landtag, und Roman Reusch, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes, kommentieren.

„Vor zwei Jahren hat das Verwaltungsgericht Köln unsere Argumente und Beweisanträge nicht gewürdigt. Es hat ohne jede Beweisaufnahme die Partei erheblich belastende Feststellung getroffen und deshalb unsere weitere Beobachtung durch den Verfassungsschutz genehmigt.

Insofern begrüßen wir es, dass sich das Gericht mehr Zeit für unsere Argumente nimmt. Aus unserer Sicht arbeitet das BfV in dieser Angelegenheit nicht nur methodisch fragwürdig bis unseriös, sondern betätigt sich als parteipolitischer Akteur. Wir freuen uns daher, dass das Gericht nun kritische Fragen an das BfV, vor allem zu V-Leuten und dem sogenannten ‚Volksbegriff‘, gerichtet hat und sehen dem weiteren Fortgang optimistisch entgegen.

Als Rechtsstaatspartei und einzige echte Opposition in den Parlamenten haben wir gegenüber allen deutschen Bürgern die Verantwortung, uns weiterhin zu wehren: Die AfD kämpft für den Erhalt der Demokratie in Deutschland!“

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