Berlin, 24. April 2026.

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach der Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 keine Bundesmittel zustünden, erklärt der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Stephan Brandner:

„Dieses Urteil macht erneut deutlich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um die Förderung parteinaher Stiftungen geht. Während das Altparteienkartell seit Jahrzehnten Steuergeld in jährlich dreistelliger Millionenhöhe unter sich aufteilt, wird der AfD-nahen Stiftung jegliche Zahlung systematisch verwehrt. Als AfD sind wir zwar grundsätzlich gegen die Alimentierung parteinaher Stiftungen und werden im Falle der Übernahme von Verantwortung diese Mittel nicht länger ausschütten. Solange es das bisherige Finanzierungssystem aber gibt, müssen alle gleich behandelt werden.

Für uns ist klar: Politische Bildungsarbeit darf nicht von parteipolitischen Interessen abhängig gemacht werden. Es braucht gleiche Regeln für alle. Die gezielte Ausgrenzung der größten Partei in Deutschland ist undemokratisch und führt zu verzerrten Bedingungen im politischen Wettbewerb.”

Drucken