Berlin, 27. August 2020. Die Clan-Kriminalität ist bundesweit auf dem Vormarsch und macht vor keinem Bundesland halt. Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat eine Große Anfrage zum Thema Clan-Strukturen an die Staatsregierung in Sachsen gestellt (Drs.-Nr.: 7/2454). Es sollte insbesondere die wirtschaftliche und kriminelle Betätigung von Clans beleuchtet und aufgedeckt werden.

Carsten Hütter, Bundesvorstandsmitglied, sicherheitspolitischer Sprecher der Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Die Antwort auf unsere Anfrage hat gezeigt, dass die sächsische Staatsregierung erheblichen Nachholbedarf bei Kenntnissen zur Clan-Kriminalität im Freistaat hat. Das beginnt schon damit, dass es eine mangelhafte Ausgangslage bei der Datenerfassung- und Verwertung gibt. So konnte die Staatsregierung nicht sagen, wie viele „Shishabars“, „Barbershops“, „Spätverkaufsstellen“, „Gebrauchtwagenhandel“ und „Schlüsseldienste“ es im Zeitraum 2014 bis 2019 im Freistaat gab. In diesen Marktbereichen sind die Clans besonders aktiv. Aber auch bei bekannten Kenngrößen, wie „Döner-Imbissen“, „Wettbüros“ oder „Spielhallen“ gibt es keine Instrumente zur Erfassung und Erkennung von möglichen Zusammenhängen mit Clan-Strukturen. Zusammenfassend hört sich das bei der Staatsregierung dann so an:

„Zur Recherche nach den Clans, Clanmitgliedern oder Clankriminalität existieren in den sächsischen Datensammlungen keine Katalogwerte oder Marker. Eine zielgerichtete oder gar automatisierte Recherche ist daher nicht möglich.“

Auch bei Fragen zu Waffen oder Betrugshintergründen waren die Antworten bezeichnend:

„Clans oder Clanmitglieder können in den Datensammlungen der sächsischen Polizei nicht recherchiert werden. Eine gesonderte Registrierung von Verstößen gegen das Waffenrecht oder zu Sozialleistungsbetrug im Zusammenhang mit Clans erfolgt nicht. Mithin liegen keine Informationen zu Verstößen von Clanmitgliedern gegen das Waffenrecht oder Sozialleistungsbetrug vor.“

Dementsprechend konnten auch keine Angaben zu Vermögensabschöpfungen oder Intensivstraftätern mit Bezügen zu Clans gemacht werden. Insbesondere Letzteres ist vor dem Hintergrund, dass es 1.694 Papierakten zu „ausländischen Mehrfachintensivtätern“ in Sachsen gibt besonders traurig.

Leider tut die Staatsregierung auch so gut wie nichts, um Licht ins Dunkel beim Thema Clan-Kriminalität zu bringen. Es gibt zwar bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden seit September 2019 das Projekt „Kriminelle Clan Strukturen“, dieses dient aber lediglich „vorrangig der von einzelnen Ermittlungsverfahren unabhängigen Analyse der Entstehungsbedingungen und des Aufkommens dieser Kriminalitätsform in Sachsen sowie der nachfolgenden Entwicklung von spezifischen Bekämpfungsstrategien als Voraussetzung für die strukturierte Verfolgung und Verdrängung zukünftig aufkommender krimineller Clanstrukturen durch die zuständigen Ermittlungs-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden“ – wie uns die Staatsregierung mitteilt. Dieser verschwurbelte Satz bedeutet im Klartext: Wir gehen davon aus, dass die Clan-Kriminalität auch in Sachsen weiter Fuß fassen wird, aber wenn, dann sind wir zumindest etwas vorbereitet. Oder anders: Es wird zwar brennen, aber wir schauen immerhin nach einem geeigneten Feuerlöscher.

Beim besten Willen, das kann es nicht sein! Abgesehen davon ist völlig rätselhaft, wie man überhaupt vorbereitet sein will, wenn man nicht einmal die einfachsten Sachverhalte zur Einschätzung und Aufklärung erfasst. Die Staatsregierung muss hier unbedingt nachsteuern. Wir wollen ja gerade verhindern, dass in Sachsen überhaupt erst Verhältnisse wie in NRW, Bremen oder Berlin Einzug halten. Entsprechend werden wir Nachfragen an die Staatsregierung stellen und ggf. mit Anträgen nachsetzen.“

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