Berlin, 11. Juni 2021. Der Verfassungsschutzskandal in Sachsen ist kein Einzelfall.

Die Datenaffäre beim sächsischen Verfassungsschutz weitet sich immer weiter aus. Die Geheimdienstler haben nicht nur die AfD ausgespäht, sondern auch Vize-Regierungschef Martin Dulig (SPD) sowie viele andere Abgeordneten des Landtages. Ein Einzelfall ist der Skandal nicht: Auch in anderen Bundesländern fallen die Verfassungsschutzbehörden durch haarsträubende Aktionen auf.

Dazu Carsten Hütter, Mitglied im Bundesvorstand und sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Es ist bemerkenswert, dass sich Herr Dulig durch die Datensammlung des Verfassungsschutzes ‚kriminalisiert‘ fühlt. Noch vor kurzem haben Vertreter der SPD und anderer Parteien meine Kritik belächelt, dass das Landesamt nach dem Staubsaugerprinzip quasi alles aufgesogen hat, was nur ging. Das war, nachdem bekannt wurde, dass der sächsische Verfassungsschutz rechtswidrig Abgeordnetendaten der AfD speicherte. In beiden Fällen hat der Verfassungsschutz massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Immerhin weiß er sich in bester Gesellschaft: Immer öfter machen die 17 Geheimdienstbehörden in Ländern und im Bund mit Skandalen und offensichtlichen Rechtsbrüchen von sich reden.

Thüringens Verfassungsschutzchef und SPD-Mitglied Stephan Kramer fand lange Zeit nichts dabei, für den Bundestag zu kandidieren und gleichzeitig die Konkurrenz sprich die AfD zu diffamieren. Gerade hat er den CDU-Bundestagskandidaten Hans-Georg Maaßen die Verwendung „klassisch antisemitischer Stereotype“ unterstellt. Thüringische AfD- und CDU-Politiker halten seinen Rücktritt für überfällig.

Niedersachsens Verfassungsschutz wiederum verdächtigte im letzten Jahr einen unbescholtenen Bürger über Monate hinweg als Neonazi. Beobachtung inklusive. Unvergessen auch die Blamage von Thomas Haldenwang, Chef des Bundesverfassungsschutzes, und weiteren Länderkollegen, die die AfD unrechtmäßig zum Prüffall erklärten.

Jeder scheint verdächtig, allerorten werden Staatsfeinde ausgemacht. Geschützt wird nicht mehr die Verfassung, sondern die jeweilige Regierung. Der deutsche Inlandsgeheimdienst gehört auf den Prüfstand und gründlich reformiert. Nur so lässt sich Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. Schon jetzt bezweifeln weite Kreise der Bevölkerung, dass er neutral und fest auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit agiert.“

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