Berlin, 2. Juli 2020. Alle Gefährder müssen in Gewahrsam genommen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat im Fall eines mutmaßlichen IS-Schleusers entschieden: Eine Abschiebehaft für islamistische Gefährder in normalen Haftanstalten ist rechtmäßig. Dem EuGH-Urteil ging die Klage eines Tunesiers voraus. Laut einem Bericht des Bundesinnenministeriums gab es 2019 in Deutschland 679 Islamisten, die als Gefährder eingestuft wurden.

Dazu erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Abschiebehaft von Gefährdern ist zu begrüßen. Für unsere Sicherheit, die weiterhin von islamistischen Gefährdern durch nicht auszuschließende Terrorschläge bedroht wird, ist es jetzt vor allem notwendig, alle Gefährder in Gewahrsam zu nehmen.

Wer jederzeit aufgrund seines islamistischen Hasses eine hohe Gefahr für Leib und Leben und die Sicherheit im öffentlichen Raum darstellt, gehört sofort in Gewahrsam. Da ist zum Beispiel das bayerische Polizeiaufgabengesetz ein gutes Beispiel, wie man mit einem konsequenten Präventivgewahrsam Gefahren vorbeugen kann.

Und als AfD sagen wir ganz klar: Ausländer als Gefährder kommen unverzüglich in Abschiebehaft: Ohne Wenn und Aber.“

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