Berlin, 21. Februar 2019. Bundessprecher Dr. Alexander Gauland behält sich eine juristische Überprüfung für den Fall vor, dass die übrigen Fraktionen im Bundestag weiterhin an ihrer Blockade bei der Wahl eines Vertreters der AfD in das Kuratorium des Holocaust-Mahnmals festhalten sollten.

Zuvor hatten die anderen Fraktionen dem AfD-Bundestagsabgeordneten Uwe Witt auch in einem neuerlichen Wahlgang ihre Stimme bei der Wahl ins Kuratorium der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas verweigert. „Grundlos und willkürlich enthalten die übrigen Fraktionen der AfD-Bundestagsfraktion die ihr zustehenden parlamentarischen Rechte vor. Dafür ist sich eine Mehrheit der Abgeordneten der anderen Fraktionen offenbar nicht zu schade, das Kuratorium des Holocaust-Mahnmals für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Das ist würdelos und beschämend“, sagt Gauland.

„Dieses undemokratische Verhalten beschädigt das Ansehen des Deutschen Bundestags und das Kuratorium der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Die AfD-Bundestagsfraktion wird auf der Einforderung ihrer parlamentarischen Rechte bestehen. Sollten die übrigen Fraktionen ihre willkürliche Blockade fortsetzen, ziehen wir auch eine juristische Überprüfung dieses beispiellos undemokratischen Verhaltens in Erwägung“, so Gauland.

Drucken