Berlin, 25. September 2026.
Das Bundesverfassungsgericht ist die öffentliche Institution mit der größten Machtkonzentration in Deutschland. Zwei Senate mit je acht Richtern gestalten die Zukunft der Verfassungsrealität, für die es im Bundestag und Bundesrat eine 2/3-Mehrheit bräuchte. Sie entscheiden über die Wirksamkeit von Gesetzen, die Reichweite der Souveränität und Oppositionsverbote. Die Richter werden auf Grundlage informeller Absprachen weniger Fraktionen bestimmt. Die größte Oppositionsfraktion bleibt dabei außen vor.
Am 28. September jährt sich die Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts zum 75. Mal. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stefan Möller äußert sich hierzu wie folgt:
„Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen 75 Jahren die Entwicklung unseres Landes maßgeblich positiv beeinflusst. Allerdings wird seit einigen Jahren auch Optimierungsbedarf erkennbar. Nicht nur die gering ausgeprägte Bereitschaft des Bundesverfassungsgerichts, der herrschenden Bundespolitik während der Coronazeit bei intensiven Eingriffen in Grundrechte Grenzen zu setzen, hat das Vertrauen in die Unparteilichkeit erschüttert. Auch die politische Besetzungspraxis sorgt dafür, dass ein Drittel der bei Wahlen relevanten politischen Überzeugungen und Lebensvorstellungen keine Repräsentanz im Bundesverfassungsgericht hat. Angesichts der Bedeutung des Gerichtes wäre es wünschenswert, dass diese Löcher im verfassungsrechtlichen Sicherheitsnetz nicht wie bisher wegdiskutiert, sondern durch wirksame Reformen beseitigt werden.“