Berlin, 5. September 2023.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Verfassungsbeschwerden zu strafrechtlichen Urteilen nach der Auswertung von Daten, die französische Ermittler auf Mobiltelefonen des Anbieters Encrochat gefunden haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte mehrere Verfassungsbeschwerden von Menschen vorliegen, die zum Beispiel wegen Drogendelikten verurteilt wurden. Maßgeblich dafür seien die gefundenen Daten aus dem Krypto-Messengerdienst Encrochat gewesen.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, dazu:

„Auch wenn das Bundesverfassungsgericht heute nicht in der Sache entschieden hat, ist eines klar: Wenn Kriminelle mit hohem technischem Aufwand Beweise, wie zum Beispiel Kommunikationsdaten, verschlüsseln und für die Ermittlungsbehörden unzugänglich machen, dann ist das nicht schützenswert. Der Staat muss mit allen technischen Mitteln dagegenhalten dürfen, um kriminellen Machenschaften auf die Spur zu kommen. Der Ermittlungserfolg im Fall Encrochat hat eine Schockwelle im organisierten Verbrechen in ganz Europa ausgelöst. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Behörden alle technischen Möglichkeiten nutzen dürfen.“

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