Berlin, 28. November 2019. Bundesvorstandsmitglied Beatrix von Storch hat das von der Bundesregierung ins Gespräch gebrachte Verbot der Terror-Organisation Hisbollah begrüßt und erinnert daran, dass die AfD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Verbotsantrag bereits im Juni 2019 eingebracht hatte, der allerdings von den etablierten Parteien abgelehnt worden war:

„Deutschland darf nicht länger ein sicheres Rückzugsgebiet für Terroristen sein. Keine andere Partei hat sich so intensiv wie wir im Bundestag für ein totales Verbot der libanesischen Terror-Miliz Hisbollah eingesetzt. Viel zu lange hat die GroKo das unsägliche Treiben der antisemitischen Terror-Organisation Hisbollah in Deutschland geduldet. Unter fadenscheinigen Argumenten haben Merkel und Maas den sogenannten politischen Arm der Terrororganisation bei uns Geld für die Terror-Finanzierung sammeln lassen und Werbung für den Terror gegen Israel zugelassen. Zuletzt am 15. November wollte die AfD-Fraktion im Bundestag das Verbot der Hisbollah namentlich zur Abstimmung stellen. Unseren Antrag haben CDU/CSU und die anderen Fraktionen im Innenausschuss des Bundestages damals von der Tagesordnung gestrichen. Aber wir haben immer gesagt: Wir werden die Altparteien vor uns hertreiben. Und das haben wir erfolgreich getan“, sagt von Storch.

Dem SPIEGEL zufolge soll die Bundesregierung ein Betätigungsverbot für die Hisbollah in Deutschland in Erwägung zu ziehen. Sollte es zu einem rechtskräftigen Beschluss kommen, wären sämtliche Aktivitäten der Hisbollah in Deutschland verboten, wie z. B. das Sammeln von Spenden und das Zeigen der Flagge. Während die EU nur den militärischen Teil der Hisbollah 2013 auf die Terrorliste gesetzt hat, Obwohl mehrere Länder wie die USA, Großbritannien und die Niederlande die Terror-Organisation bereits in ihrer Gesamtheit verboten haben, hatte die GroKo bisher ein totales Verbot abgelehnt mit der Begründung, der politische Arm der Hisbollah sei ein relevanter gesellschaftlicher Faktor im Libanon, wo die Organisation auch in Parlament und Regierung vertreten sei.

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