Berlin, 21. Februar 2019. Bundessprecher Dr. Alexander Gauland sieht in der Veröffentlichung des AfD-Gutachtens des Verfassungsschutzes eine Verletzung der Neutralitätspflicht und ein Eingreifen in die Chancengleichheit der Parteien. Er bezieht sich dabei auf die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der in seinem Gutachten keine gesetzliche Grundlage für eine Veröffentlichung des „Prüffalls AfD“ sieht: „Aus dem Gutachten geht eindeutig hervor, dass Haldenwang keine gesetzliche Ermächtigung für die öffentliche Bezeichnung der AfD als Prüffall hat. Mit diesem Verhalten hat er das Bundesamt für Verfassungsschutz für die eigenen politischen Ziele und die seiner Vorgesetzten auf plumpe Art und Weise instrumentalisiert und dem ohnehin kaum noch vorhandenen Vertrauen in die Politik schwer geschadet. Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eine Ohrfeige für Haldenwang. Klage gegen dieses verfassungswidrige Verhalten ist bereits von uns eingereicht.“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, hatte den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dazu befragt, ob es für die Bezeichnung Prüffall für eine Partei, die sich in der Prüfphase durch das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet, eine gesetzliche Grundlage gibt. Der Wissenschaftliche Dienst hatte dies in Frage gestellt:

Öffentlichkeitsarbeit-Verfassungsschutz-Prüffälle-wd-3-025-19-pdf-data

Drucken