Berlin, 26. Februar 2025.

Das zuständige Verwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten oder öffentlich so bezeichnen darf. Hierzu erklären die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel:
„Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Es zeigt, dass unsere juristischen Anstrengungen begründet waren und das Gericht unseren Ansichten und Bewertungen gefolgt ist. In der Gesamtbetrachtung sind die beständig erhobenen Vorwürfe, die Alternative für Deutschland sei gesichert rechtsextrem, damit widerlegt.“
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