Die Zukunft Deutschlands und Europas muss langfristig gesichert werden. Wir wollen unseren Nachkommen ein Land hinterlassen, das noch als unser Deutschland erkennbar ist.

Während die europäische Bevölkerung überaltert und schrumpft, explodiert die Bevölkerungszahl in Afrika und den arabisch-muslimischen Ländern. Bis 2050 wird sich Prognosen zufolge die Bevölkerung Afrikas, einschließlich aller arabischen Länder, auf 2,4 Milliarden verdoppeln. Europas Bevölkerung hingegen wird sich im gleichen Zeitraum um etwa 50 auf dann ca. 540 Millionen Menschen verringern, wovon ein Drittel über 60 Jahre alt sein wird.

Im Verhältnis zu Europa oder Amerika stellt Afrika ein Armenhaus dar. Aus beiden Ursachen – dem Bevölkerungswachstum in Afrika und dem Wohlstandsgefälle zu Europa – entsteht ein gewaltiger Wanderungsdruck, der Dimensionen einer Völkerwanderung hat. In absoluten Zahlen sind dies derzeit rund 350 Millionen wanderungswillige Menschen, überwiegend junge Männer. Bis 2050 wird sich deren Zahl auf rund 950 Millionen erhöhen.

Vor diesem Problemhintergrund ist offensichtlich, dass Wanderungsbewegungen von Afrika nach Europa im zu erwartenden Umfang unseren Kontinent in wenigen Jahren destabilisieren können.

Die individuellen Schutz- und Asylgarantien im Grundgesetz wurden 1949 für verfolgte Einzelpersonen geschaffen. Sie versprechen unter den heutigen Bedingungen der massenhaften, globalisierten Wanderungsbewegungen Unmögliches. Sie können nicht aufrechterhalten werden.

Das hohe Niveau der deutschen Sozialleistungen zieht sowohl aus anderen EU-Staaten als auch aus Drittstaaten zahlreiche Armutszuwanderer an. Hierbei werden die Freizügigkeit in der EU bzw. das Asylrecht missbraucht, um sich Zugang zum Sozialsystem zu verschaffen. Diesem Missbrauch wollen wir einen Riegel vorschieben.

Zuwanderung kann die Probleme der sozialen Sicherungssysteme nicht lösen, die in Deutschland durch den Geburtenrückgang entstanden sind und künftig verschärft in Erscheinung treten werden; vielmehr werden diese Probleme durch Art und Ausmaß der derzeitigen Zuwanderung verschärft.

Die Grenzen müssen umgehend geschlossen werden, um die ungeregelte massenhafte Zuwanderung überwiegend beruflich Unqualifizierter in unser Land und seine Sozialsysteme sofort zu beenden.

Wir brauchen über mehrere Jahre eine Minuszuwanderung.

Vorrang vor Zuwanderung haben familien- und bevölkerungspolitische Maßnahmen, insbesondere eine „aktivierende Familienpolitik“, aber auch die Reduzierung der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Deutschland.

Die rechtliche und soziale Privilegierung türkischer Staatsangehöriger in Deutschland und teilweise ihrer Angehörigen in der Türkei ist zu beenden.

Einen Asylantrag soll nur stellen dürfen, wer seine Identität nachweist. Alle abgelehnten Asylbewerber sind umgehend in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Hilfsweise müssen die Migranten in aufnahmebereite Drittstaaten überführt werden.

Wir wollen selbst entscheiden, wer zu uns kommt, und ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf zulassen.

Die europäische Grenzschutzagentur Frontex und die Bundeswehr müssen ihre Schlepper-Hilfsdienste auf dem Mittelmeer beenden und alle Flüchtlingsboote an ihre Ausgangsorte zurückbringen, anstatt die Passagiere nach Europa zu befördern.

Wo das rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, sind sie nach dem australischen Vorbild ausnahmslos in außereuropäische Aufnahmezentren zu überführen.

Wir fordern strenge Kontrollen an den deutschen Grenzübergängen und die Bewachung der grünen Grenze durch integrierte Sicherungssysteme, zu denen auch Zäune gehören können.

Die AfD fordert die Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen, damit alle Behörden länderübergreifend innerhalb kürzester Zeit feststellen können, ob eine Person schon andernorts unter abweichenden Personalien registriert ist.

Wir lehnen jeglichen Familiennachzug für anerkannte Asylbewerber ab, da die deutschen Sozialsysteme diese Lasten nicht tragen können.

Entfällt der Fluchtgrund im Herkunftsland anerkannter Asylbewerber, endet in aller Regel deren Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen zurückkehren. Insbesondere der Schutz vor Bürgerkrieg ist rein temporär ausgelegt und darf nicht zu einer Einwanderung durch die Hintertür führen.

Unbegleitete, angeblich minderjährige Ausländer (UMA) missbrauchen das Ausländer- und Asylrecht. Sie sind fast alle männlich, und zwischen 50 und 80 Prozent derer, die sich als minderjährig ausgeben, sind tatsächlich volljährig. Ihre Kriminalitätsrate ist unverhältnismäßig hoch. Sie dienen als sogenannte Ankerkinder zum späteren Nachzug ihrer Familien.

2015 wurden in Deutschland 67.000 dieser als minderjährig eingestuften Ausländer neu registriert, 2016 erneut über 50.000. Bei Kosten von durchschnittlich 60.000 bis 80.000 Euro pro UMA und Jahr entstehen schon heute jährliche Kosten nur für diese Personengruppe von schätzungsweise sechs bis zehn Milliarden Euro. Diese Missstände wollen wir beenden und fordern:

− obligatorische Altersuntersuchungen,

− den Ausschluss von Familiennachzug

− und den ausnahmslosen Übergang ins Asylverfahren bei Erreichen der Volljährigkeit.

Das Geburtsortsprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit allein durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip, wie es bis zum Jahr 2000 galt, zurückkehren.

Die doppelte Staatsbürgerschaft soll auf wohlbegründete Sonderfälle beschränkt werden.

Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar. Viele Muslime leben rechtstreu und sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD will jedoch verhindern, dass sich abgeschottete islamische Parallelgesellschaften weiter ausbreiten, in welchen muslimische ,,Friedensrichter“ Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterlaufen.

Die AfD erkennt uneingeschränkt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit an. Sie fordert jedoch, der Religionsausübung durch Gesetze Schranken zu setzen.

Einer Diffamierung rationaler Religionskritik als „Islamophobie“ oder „Rassismus“ tritt die AfD entgegen. Wir wollen verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror radikalisieren.

Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. deren Mittelsmänner soll unterbunden werden.

Imame müssen sich vorbehaltlos zu unserem Grundgesetz bekennen. Die Predigten in Moscheen in Deutschland sollen in deutscher Sprache gehalten werden. Imame, die gegen das Grundgesetz agitieren, erhalten ein Predigtverbot und werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen abgeschoben.

Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.

Burka und Niqab errichten durch die Gesichtsverhüllung eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit das Zusammenleben in der Gesellschaft. Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden, in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.

Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst.

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