Unser Land steht vor großen sozialen Herausforderungen. Die Stabilisierung der Sozialsysteme erfordert bei einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung besondere Anstrengungen. Unsere begrenzten Mittel stehen deshalb nicht für eine unverantwortliche Zuwanderungspolitik, wie sie sich kein anderes europäisches Land zumutet, zur Verfügung.

Unser Sozialstaat kann nur erhalten werden, wenn die geforderte finanzielle Solidarität innerhalb einer klar definierten und begrenzten Gemeinschaft erbracht wird.

Eine Auflösung des Nationalstaats führt unweigerlich zur Gefährdung unserer gewohnten sozialstaatlichen Errungenschaften.

Die AfD setzt sich für die nachhaltige steuerliche Entlastung von Familien durch Einführung eines Familiensplittings ein. Dabei wird das Familieneinkommen vor der Versteuerung auf die Familienmitglieder rechnerisch verteilt, so dass die Steuerlast insgesamt sinkt. Wer Kinder hat, zahlt dann weniger Steuern.

In diesem Zuge sind auch die steuerlichen Benachteiligungen von Kindern und Eltern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien zu beseitigen.

Der Erwerb von Wohneigentum durch Familien soll durch zinslose Darlehen, Zuschüsse und Erlass der Grunderwerbsteuer erleichtert werden.

Die AfD setzt sich auch für eine bessere Berücksichtigung der Leistungen von Eltern in der Rentenversicherung ein. Die Kinder von heute sind die potenziellen Beitragszahler von morgen. Wer Kinder großzieht und Rentenversicherungsbeiträge leistet, trägt deshalb doppelt zur Sicherung der Renten bei.

Erziehungszeiten müssen deshalb eine deutliche Rentenerhöhung zur Folge haben.

Die AfD will dafür sorgen, dass durch Arbeitsleistung und andere anrechenbare Zeiten, zum Beispiel Erziehungszeiten, erworbene Rentenansprüche mit einem angemessenen Aufschlag zur Grundsicherung Berücksichtigung finden.

Die AfD setzt sich für eine gestaffelte längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in Abhängigkeit der Dauer der Vorbeschäftigung ein. Der Selbstbehalt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld I ist sanktionsfrei zu erhöhen.

Die AfD setzt sich dafür ein, dass der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung wieder auf die gleiche Höhe wie der Arbeitnehmeranteil festgelegt wird.

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