Was ist die Aufgabe der Verfassungsschutzämter?

Die Ämter für Verfassungsschutz sind Inlandsnachrichtendienste. Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) definiert die Aufgaben als Sammlung und Auswertung von Informationen über alle Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik, den Bestand und die Sicherheit des Landes oder seiner Organe und Mitglieder gerichtet sind. Dies beinhaltet auch die Spionageabwehr. Der Verfassungsschutz soll hierbei nur informieren und andere Behörden dabei unterstützen. Ein klassischer Fall wäre das Aufspüren und Beobachten von gewaltbereiten Islamisten oder Extremisten zum Schutz der Allgemeinheit.

Sind die Verfassungsschutzämter neutrale Behörden?

Die Verfassungsschutzämter sind grundsätzlich an die Vorgaben der Verfassungsschutzgesetze gebunden. Allerdings werden sie von politischen Beamten geleitet, die nach dem Beamtenrecht verpflichtet sind, der politischen Linie des jeweiligen Ministers zu folgen. Die Behörde ist darüber hinaus weisungsabhängig. Damit ist sie grundsätzlich verpflichtet, den politischen Weisungen des Ministeriums Folge zu leisten.

In den letzten Jahren haben sich die Leiter der Behörden auch unabhängig von der unmittelbaren Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten immer wieder auch unverhältnismäßig und einseitig positioniert und dabei in Pressekonferenzen, Talkshows oder auch Zeitungsinterviews öffentlich gegen die AfD erklärt.

So hat zum Beispiel der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), 2023 im Interview gesagt: „Denn nicht allein der Verfas­sungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ Noch während seiner Tätigkeit im Amt befürwortete er demnach öffentlich Maßnahmen zulasten der Oppositionspartei AfD. Kurz darauf kandidierte er für die CDU in Wuppertal zur ­Bundestagswahl 2025 – ohne Erfolg!

Gehören die Verfassungsschutzämter in den Bundesländern zum Bundesamt für Verfassungsschutz?

Nein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Leitung dieser Behörde wird direkt vom Bundesinnenminister bestimmt. Sie folgt den Anweisungen aus dem Bundes­ministerium des Innern.

Alle 16 Bundesländer haben eigene Verfassungsschutzämter. Diese können eigene Landesbehörden sein, die dem jeweiligen Innenministerium untergeordnet sind, oder einfache Abteilungen innerhalb des Innenministeriums.

Weshalb beobachtet der Verfassungsschutz politische Parteien?

Die Verfassungsschutzämter werden hierzu auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes ermächtigt. Ob eine Beobachtung einer politischen Partei mit dem Grundgesetz vereinbar ist (hier Art. 21 GG), wird aktuell durch unsere Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich geprüft. Eine öffentlich verkündete Beobachtung und der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie z.B. V-Männer sind ein direkter Eingriff in den politischen Wettbewerb. In nahezu keinem anderen westlichen Land ist es zulässig, dass Inlandsgeheimdienste Oppositionsparteien beobachten und staatlicherseits vor ihnen warnen. Der Verfassungsschutz ist hier in seiner Selbstermächtigung und seinem Vorgehen einzigartig.

Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gehen Nachrichtendienste weiter gegen die AfD vor.

Warum wird eine geheimdienstliche Beobachtung öffentlich bekannt gemacht?

Das Bundesverfassungsschutzgesetz ermächtigt die Behörde zur Veröffentlichung ihrer ­Erkenntnisse. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Mittel gern verstärkt genutzt wird, um Oppositionsparteien wie die AfD unter Druck zu setzen und deren parteipolitische ­Tätigkeiten zu behindern.

Weshalb wird die AfD von den Verfassungsschutzämtern beobachtet?

Aufgrund der über Jahrzehnte hinweg verfehlten Politik in Deutschland ist die AfD die erfolgreichste Parteigründung in der Geschichte der Bundesrepublik geworden. Anstatt die Probleme, die allein durch falsches Regierungshandeln entstanden sind, ernsthaft anzu­gehen, wird der Fokus auf die AfD gerichtet, um von den eigenen Fehlern abzulenken.

Warum werden geheime Verfassungsschutz-Gutachten öffentlich gemacht?

Alle Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD sind grundsätzlich als geheim eingestuft. Trotzdem erhielten ausgewählte Journalisten regelmäßig die Gutachten vorab, um die behördeninternen Einschätzungen in die Öffentlichkeit zu tragen und gegen die Betroffenen in Stellung zu bringen. Die Weitergabe solcher Gutachten an Journalisten ist eine Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer ­besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB).

Die Geheimhaltung der Gutachten erlaubt den Betroffenen wiederum nicht, auf die konkreten Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu reagieren.

Warum wurde die AfD als gesichert extremistisch eingestuft?

Die Verkündung der Beobachtung zeigte nicht den gewünschten Erfolg. Die AfD hat in den letzten Landtagswahlen, zur Europawahl 2024 und zur anschließenden Bundestagswahl 2025 enorme Erfolge erzielt.

Umso absurder war es, dass die abgewählte und damals nur noch geschäftsführende Innenministerin, Nancy Faeser (SPD), als letzte Amtshandlung die „Hochstufung“ verkündete, obwohl die neue Regierung schon in der Folgewoche ins Amt kam.

Was soll die Einstufung durch den Verfassungsschutz bewirken?

Sie soll die AfD öffentlich diskreditieren, ihre Wähler und Sympathisanten ver­­un­sichern und ihre Mitglieder einschüchtern. Nach außen entsteht das falsche Bild einer „gefährlichen“ Partei außerhalb des demokratischen Spektrums – vor allem in den ­Medien und im Ausland. Nach innen führt es zur schleichenden Tabuisierung von ­Meinungen, die vom Regierungskurs abweichen.

Ist die AfD verfassungsfeindlich?

Nein. Die Alternative für Deutschland ist eine Verteidigerin der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie hat als einzige Partei im Bundestag während der Corona-Maßnahmen gegen die Aussetzung der garantierten Grundrechte durch die Bundesregierung gekämpft. Sie tritt für mehr direkte Demokratie, Meinungsfreiheit und die Verteidigung der Grund- und Bürgerrechte ein.

In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Begriff der Verfassungsfeindlichkeit benutzt, den es im deutschen Recht nicht gibt. Gemeint ist eine Verfassungs­widrigkeit nach Art. 21 des Grundgesetzes. Dass der Begriff vom politischen Gegner falsch ­benutzt wird, zeigt auch dessen Unwissen auf. Es wird versucht, möglichst dramatische Be­griffe zu wählen, um die AfD, ihre Mitglieder und Wähler zu diffamieren.

Wie wird eine Verfassungswidrigkeit festgestellt?

Nur das Bundesverfassungsgericht kann nach Art. 21 GG eine Verfassungswidrig­keit feststellen. Dagegen kann keine Behörde, kein Ministerium und kein Parlament die Verfassungswidrigkeit einer Konkurrenzpartei feststellen.

Sonst könnten einfach per Mehrheits- oder Regierungsbeschluss politische Wett­bewerber ausge­schaltet werden. Dies würde gegen wesentliche Elemente unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen. Wer politische Konkurrenz verbieten möchte, hat sich ­bereits mit großen Schritten aus dem demokratischen ­Diskurs verabschiedet.

Warum wird die AfD öffentlich von politischen Gegnern als verfassungsfeindlich bezeichnet?

Weil man es nicht schafft, die AfD politisch zu ­stellen, versucht man, sie auf diese ­Weise zu diffamieren. Durch den gleichen durchschaubaren Mechanis­mus versucht man, auch andere Parteien an einer Zusammenarbeit mit der AfD zu hindern.

Werden auch andere Parteien von den Verfassungsschutzämtern beobachtet?

Ja. Diese sind aber so unbedeutend, dass eine öffentliche Benennung nicht ­weiter verbreitet wird. Die Linke wird als wichtiger (Koalitions-)Partner der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU nicht mehr in Gänze beobachtet, obwohl führende Parteivertreter das „System überwinden wollen“.

Warum klagt die AfD gegen die Beobachtung durch die Verfassungsschutzämter?

Die AfD sieht die Beobachtung als unrechtmäßigen Eingriff in den freien Parteienwettbewerb und einen direkten Verstoß gegen Art. 21 GG. Eine solche Beobachtung ­widerspricht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die AfD existiert nur, weil die etablierten Parteien die immer stärker zum Vorschein tretenden und selbst verursachten Probleme politisch ignorieren.

Wie ist der Stand der Gerichtsverfahren?

Die AfD führt seit 2019 mehrere Gerichtsverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Landesverbände klagen ebenfalls, da wo erforderlich, gegen die Einstufungen der zuständigen Landesämter.

Warum wird von linken Parteien und Journalisten ein Verbot der AfD gefordert?

Da man die AfD nicht politisch stellen möchte und kann, versucht man die Partei durch ein Verbot auszuschalten. Neben den Grundprinzipien der Demokratie werden dabei auch die über zehn Millionen Wähler der AfD und ihre damit verbundene politische Willensbildung ignoriert.

Ist ein AfD-Verbot realistisch?

Nein. Die AfD verfolgt keine Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der neue Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt (CSU), hat ebenfalls gesagt, dass das Gutachten zur „Hochstufung“ keine wesentlichen Elemente für ein Verbotsverfahren z.B. durch Angriffe auf den Rechtsstaat oder die Demokratie aufwiese.

Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite und die AfD unterstütze?

Nein. Grundsätzlich zählt immer das individuelle Verhalten einer Person. Die bloße Mitgliedschaft in der AfD hat derzeit keine direkten Rechtsfolgen. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hat die AfD eine Handreichung erstellt.

Handreichung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst (PDF)

Wir informieren – wie arbeitet der Verfassungsschutz? (PDF)