Berlin, 12. September 2018. Haftung für Inhalte soll nach Vorschlag bei Plattformen liegen, die ohne Filter eine Urheberrechtsverletzung nicht feststellen können.
Nach der knappen Ablehnung von sogenannten „Uploadfiltern“ durch das EU-Parlament entscheiden die Abgeordneten erneut über den Entwurf einer Urheberrechtsreform. Mit solchen Filtern sollen Netzinhalte schon während der Veröffentlichung durch vorgeschaltete Programme auf mögliche Urheberrechtsverstöße geprüft und gegebenenfalls nicht veröffentlicht werden. Mit derartigen Instrumenten drohen jedoch auch legale Inhalte herausgefiltert zu werden, da die derzeitige Filtertechnik beispielsweise keine legalen Ausnahmen von illegalen Uploadversuchen unterscheiden kann.
Dazu teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Obfrau im Ausschuss Digitale Agenda, Joana Cotar, mit:
„Der Kompromissvorschlag des Berichterstatters und CDU-Europaabgeordneten Axel Voss hat die umstrittenen Uploadfilter nur scheinbar ad acta gelegt. Denn die Haftung für die hochgeladenen Inhalte soll nach dem Vorschlag bei den Plattformen liegen, die ohne solche Filter eine drohende Urheberrechtsverletzung nicht feststellen können. Falls der Voss-Entwurf vom EU-Parlament angenommen werden sollte, werden die Plattformen daher letztendlich doch Uploadfilter einsetzen müssen, um sich keiner rechtlichen Unsicherheit auszusetzen. Das EU-Parlament darf sich deshalb nicht irreführen lassen und muss diese Uploadfilter durch die Hintertür unbedingt ablehnen.”